Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rheinland Marketing GbR, Am Limes 1, 56204 Hillscheid (im Folgenden: Rheinland Marketing)
Rheinland Marketing GbR
Am Limes 1
56204 Hillscheid
Deutschland
Vertreten durch die Gesellschafter:
Ümitcan Ariözsoy
Osman Murat Balci
E-Mail: info@rheinland-marketing.com
Tel.: 0261 89965840
Steuernummer: 30/137/41175
§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Rheinland Marketing mit seinen Kunden abschließt, wenn diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (im Folgenden "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt).
(2) Rheinland Marketing geht keine Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein. Der Kunde bestätigt, dass er bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB oder als Kaufmann nach HGB handelt.
(3) Diese AGB haben Vorrang. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Rheinland Marketing ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese Zustimmungspflicht gilt selbst dann, wenn Rheinland Marketing in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2Dienstleistungen von Rheinland Marketing / Mitwirkung des Kunden
(1) Rheinland Marketing bietet je nach Vereinbarung standardisierte oder individuelle Dienstleistungen zur Neukunden-Kontaktdatengewinnung und Bewerber-Generierung über Social Media Marketing sowie die Erstellung, das Hosting und die Betreuung von Webseiten und Landingpages an. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, schuldet Rheinland Marketing keine Erbringung eines Werks. Insbesondere übernimmt Rheinland Marketing keine Verantwortung dafür, ob es dem Kunden gelingt, die von uns generierten Kontaktdaten als tatsächliche Kunden zu gewinnen. Ebenso übernimmt Rheinland Marketing keine Gewähr dafür, dass der Kunde mithilfe der von uns bereitgestellten Bewerberkontakte eine Anstellung in seinem Unternehmen erfolgreich besetzen kann.
(2) Wenn eine erfolgsabhängige Vergütung für das Erreichen bestimmter Ziele vereinbart wird, wird diese als Bonus gezahlt. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich vereinbarte Pay-per-Lead-Modelle (§15 AGB). Ein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Erfolgs besteht jedoch grundsätzlich nicht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Rheinland Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von Rheinland Marketing bestehen.
(4) In Bezug auf die zu erbringenden Dienstleistungen behält sich Rheinland Marketing das Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB vor.
§ 3Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen Rheinland Marketing und dem Kunden kann mündlich (z.B. per Videochat oder Telefon) oder schriftlich geschlossen werden.
(2) Mündliche Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die von Rheinland Marketing angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Rechnungsstellung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig, es sei denn, das Angebot von Rheinland Marketing sieht etwas anderes vor. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat bleibt bis auf Widerruf auch für künftige Geschäftsbeziehungen gültig.
(3) Ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde Rheinland Marketing ein SEPA-Basislastschriftmandat auf dem von Rheinland Marketing bereitgestellten Formular. Rheinland Marketing zieht die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstag von dem im Mandat angegebenen Konto ein. Rheinland Marketing kündigt Betrag und Fälligkeitstag jedes Einzugs spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeit an, in der Regel mit der Rechnung; die Frist für die Vorabankündigung wird insoweit verkürzt. Der Kunde sorgt zum Fälligkeitstag für ausreichende Kontodeckung und teilt Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mit.
(4) Rheinland Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und umsatzsteuerlich korrekte Rechnung aus, ggf. auch durch Erfüllungsgehilfen.
(5) Falls vereinbarte Lastschriften nicht eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung an Rheinland Marketing zu überweisen und die entstandenen Rückbuchungskosten zu tragen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
(7) Rheinland Marketing kann fällige Forderungen auch durch Drittanbieter (z.B. Digistore24, Copecart, PayPal) einziehen lassen.
§ 5Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit festgelegt, beträgt diese 12 Monate.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn der Dienstleistungen.
(3) Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag festgelegte Vertragslaufzeit. Ist keine Vertragslaufzeit festgelegt, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 6Verzug und Rücktritt
(1) Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag bei Rheinland Marketing eingegangen ist und die notwendigen Daten vollständig vorliegen bzw. alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht wurden.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich Rheinland Marketing vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge einzustellen.
(3) Bei Ratenzahlung und Verzug von mindestens zwei Raten wird die gesamte restliche Vergütung sofort fällig. Rheinland Marketing ist berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 7Erbringung der Dienstleistungen
(1) Rheinland Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig erbringen und kann sich dabei der Hilfe Dritter bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Rheinland Marketing, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Rheinland Marketing innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienstleistungen geben.
(3) Ist Rheinland Marketing durch Umstände, die aus der Sphäre des Kunden stammen, gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§ 8Rechte Dritter
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Rheinland Marketing insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den von Rheinland Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Dies umfasst alle im Rahmen des Vertrags erbrachten Werk- und Dienstleistungen oder Teile davon.
(2) Dieses Nutzungsrecht gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die vollständige Vergütung an Rheinland Marketing entrichtet hat.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.
(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Bearbeitung nach § 23 UrhG ist ausgeschlossen.
§ 10Haftung
(1) Rheinland Marketing haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rheinland Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Rheinland Marketing haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google jederzeit einzelne Werbekampagnen löschen können. Rheinland Marketing haftet nicht für solche Maßnahmen.
§ 11Haftung für rechtliche Inhalte und Dienstleistungen
(1) Rheinland Marketing übernimmt keine Haftung für die rechtliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Inhalten wie Impressum, Datenschutzerklärungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen rechtlich relevanten Texten, die im Rahmen der Leistungserbringung erstellt, angepasst oder in eine Webseite oder andere Medien eingebunden werden. Die Prüfung und Freigabe solcher Inhalte liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. Es wird empfohlen, rechtlich relevante Inhalte durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
(2) Der Auftraggeber ist allein für die Rechtmäßigkeit und Korrektheit sämtlicher bereitgestellter Inhalte, Daten, Informationen und Materialien verantwortlich. Rheinland Marketing haftet nicht für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, die aus den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten resultieren.
(3) Rheinland Marketing übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen, insbesondere nicht für Umsätze, Reichweite oder Konversionsraten, die aus den erbrachten Dienstleistungen resultieren.
(4) Rheinland Marketing haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rheinland Marketing nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Der Auftraggeber stellt Rheinland Marketing von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen durch die Nutzung oder Verbreitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Urheberrechts-, Datenschutz-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
§ 12Datenschutz
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Rheinland Marketing die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Rheinland Marketing von der Haftung für Verstöße gegen die DSGVO und das BDSG frei, es sei denn, Rheinland Marketing hat diese Verstöße zu verantworten.
(3) Soweit Rheinland Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen zur Auftragsverarbeitung in § 14.
§ 13Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Rheinland Marketing maßgebend.
(2) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Rheinland Marketing, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
(1) Geltung und Rollenverteilung
Dieser § 14 gilt für alle Leistungen, bei denen Rheinland Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Der Kunde wird in diesem § 14 und in § 15 auch „Partnerbetrieb“ genannt.
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Rheinland Marketing ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Mit der Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag gilt dieser § 14 als Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO in elektronischem Format (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht, geht dieser § 14 den übrigen Regelungen dieser AGB vor.
(2) Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere:
- Lead- und Bewerbergenerierung über Werbekampagnen, Landingpages und Funnels
- Erstellung, Hosting und Betrieb von Webseiten und Landingpages des Kunden
- Bereitstellung eines Kundenportals mit CRM-Funktionen
- Kontaktaufnahme mit Interessenten und Bewerbern im Auftrag des Kunden, soweit vereinbart
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und darüber hinaus bis zur vollständigen Löschung oder Rückgabe der Daten nach Abs. 14.
(3) Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln und Löschen personenbezogener Daten, insbesondere:
- Erhebung von Kontakt- und Anfragedaten über Online-Formulare, Funnels und Webseiten, einschließlich der Bestätigung der Telefonnummer per SMS-Code
- Bereitstellung von Webseiten und Landingpages, dabei Verarbeitung von Verbindungs- und Nutzungsdaten der Besucher
- Speicherung und Verwaltung der Daten in CRM-, Kundenportal- und Bewerbersystemen
- Übermittlung der Daten an den Kunden, auch über automatisierte Schnittstellen (Webhooks)
- automatisierte E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen an Interessenten und Bewerber im Namen des Kunden
- telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit Interessenten und Bewerbern einschließlich Terminvereinbarung, soweit vereinbart
- Einrichtung und Steuerung von Werbekampagnen auf Werbeplattformen (z. B. Meta, Google), siehe Abs. 11
Zweck der Verarbeitung ist die Gewinnung von Kundenanfragen (Leads), die Gewinnung von Bewerbern für offene Stellen sowie der Betrieb der Webseiten des Kunden.
(4) Art der personenbezogenen Daten
Bei Leads:
- Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift bzw. Postleitzahl
- Angaben zum Vorhaben, z. B. Produktwunsch, Maße, Zeitrahmen, Budget
- bei gewerblichen Anfragen der Name der Firma
- Gesprächsnotizen, Kommunikationsinhalte, Bearbeitungsstatus und Zeitstempel
- weitere freiwillige Angaben
Bei Bewerbern:
- Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnort
- Angaben zu Qualifikation, Berufserfahrung und Verfügbarkeit
- übermittelte Unterlagen und weitere freiwillige Angaben
Bei Besuchern von Webseiten und Landingpages:
- IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seiten, Browser- und Geräteangaben
- Einwilligungsstatus aus dem Cookie-Banner
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht gezielt erhoben.
(5) Kategorien betroffener Personen
- Interessenten und potenzielle Kunden des Kunden
- Bewerber und potenzielle Mitarbeiter des Kunden
- Besucher der Webseiten und Landingpages des Kunden
- Ansprechpartner und Mitarbeiter des Kunden, soweit sie das Kundenportal nutzen
(6) Weisungen
Rheinland Marketing verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf die Übermittlung in Drittländer, es sei denn, Rheinland Marketing ist durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt Rheinland Marketing dem Kunden die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.
Die Weisungen ergeben sich aus dem Vertrag, dem Angebot und diesen AGB. Einzelweisungen erteilt der Kunde in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Messenger.
Ist Rheinland Marketing der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert Rheinland Marketing den Kunden unverzüglich. Rheinland Marketing darf die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert.
(7) Vertraulichkeit
Rheinland Marketing stellt sicher, dass alle Personen, die zur Verarbeitung der Daten befugt sind, insbesondere Gesellschafter, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt auch nach Ende der Tätigkeit fort. Zugriff auf die Daten erhalten nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe benötigen.
(8) Technische und organisatorische Maßnahmen
Rheinland Marketing trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Dazu gehören insbesondere:
- Zugriff nur über persönliche, passwortgeschützte Benutzerkonten mit abgestuften Berechtigungen
- verschlüsselte Übertragung (TLS/HTTPS) bei Formularen, Schnittstellen und Systemzugriffen
- Trennung der Daten verschiedener Kunden durch getrennte Konten, Projekte oder Mandanten
- Einsatz sorgfältig ausgewählter Dienstleister mit Rechenzentren in der EU, soweit verfügbar, einschließlich deren Datensicherung
- Löschung von Daten nach festgelegten Fristen
- regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen
Rheinland Marketing darf die Maßnahmen dem technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
(9) Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt Rheinland Marketing die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen. Derzeit sind dies:
- Onepage GmbH, Frankfurt am Main: Hosting von Webseiten und Landingpages, Formulare, SMS-Bestätigung, CRM (Rechenzentren von Amazon Web Services und Google in der EU)
- Katiba Technology GmbH (LeadTable), Kempten: Kundenportal und CRM zur Verwaltung und Weiterleitung von Leads und Bewerbern
- Brevo SAS, Paris, Frankreich: Versand von E-Mails an Interessenten und Bewerber
- Usercentrics GmbH, München: Einwilligungsverwaltung (Cookie-Banner)
- Voys, Groningen, Niederlande: Telefonie
- WhatsApp Ireland Limited, Dublin, Irland: Kommunikation mit dem Kunden und mit Interessenten über WhatsApp Business
Über beabsichtigte Änderungen informiert Rheinland Marketing den Kunden mindestens 14 Tage vorher in Textform. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Die Parteien suchen dann eine einvernehmliche Lösung. Gelingt das nicht, kann der Kunde die betroffene Leistung außerordentlich kündigen.
Rheinland Marketing erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem § 14 festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und haftet gegenüber dem Kunden für deren Einhaltung.
Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Nebenleistungen ohne Zugriff auf die Daten des Kunden, etwa reine Post- oder Transportleistungen.
(10) Unterstützung des Kunden
Rheinland Marketing unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO, insbesondere bei Auskunft, Berichtigung und Löschung. Wendet sich eine betroffene Person direkt an Rheinland Marketing, leitet Rheinland Marketing die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter.
Rheinland Marketing unterstützt den Kunden außerdem unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen, Benachrichtigung betroffener Personen, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation).
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet Rheinland Marketing dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit diese vorliegen.
Für Unterstützungsleistungen, die über den üblichen Umfang hinausgehen und nicht auf einem Verstoß von Rheinland Marketing beruhen, kann Rheinland Marketing eine angemessene Vergütung verlangen.
(11) Werbeplattformen und Analysedienste
Werbeplattformen wie Meta und Google sowie Analysedienste wie Microsoft Clarity verarbeiten Daten teilweise zu eigenen Zwecken und sind insoweit keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Abs. 9.
Laufen Kampagnen über ein Werbekonto des Kunden, ist der Kunde Vertragspartner der Plattform und Rheinland Marketing handelt mit Zugriff auf dieses Konto im Auftrag des Kunden. Laufen Kampagnen über ein Werbekonto von Rheinland Marketing, setzt Rheinland Marketing die Plattform im Auftrag des Kunden ein und nutzt Funktionen, für die die Plattform als Auftragsverarbeiter tätig ist, zum Beispiel Lead-Formulare, unter deren Bedingungen zur Auftragsverarbeitung.
Soweit beim Einsatz von Tracking-Funktionen wie Meta-Pixel oder Conversions API eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit dem Plattformbetreiber entsteht, gelten hierfür die Vereinbarungen des jeweiligen Plattformbetreibers. Solche Funktionen und Analysedienste setzt Rheinland Marketing nur ein, soweit die erforderliche Einwilligung der Besucher über das Einwilligungs-Tool vorliegt.
(12) Übermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, etwa auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission einschließlich des EU-US Data Privacy Framework oder der EU-Standardvertragsklauseln.
(13) Nachweise und Kontrollen
Rheinland Marketing stellt dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, Überprüfungen einschließlich Inspektionen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchzuführen. Überprüfungen sind mindestens 14 Tage vorher anzukündigen, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Als Nachweis können auch Zertifikate und Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter dienen. Die Kosten einer Überprüfung trägt der Kunde, es sei denn, sie ergibt einen erheblichen Verstoß von Rheinland Marketing.
(14) Löschung und Rückgabe
Nach Ende des Vertragsverhältnisses löscht Rheinland Marketing die personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Trifft der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende keine Wahl, werden die Daten gelöscht. Kopien in Datensicherungen der Dienstleister werden im Rahmen der üblichen Löschzyklen entfernt. Die Löschung bestätigt Rheinland Marketing auf Anfrage in Textform.
(15) Haftung
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Rheinland Marketing gelten im Übrigen die Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 15Pay-per-Lead-Modell (PPL)
(1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verträge, bei denen Rheinland Marketing Leistungen im Rahmen eines Pay-per-Lead-Modells (PPL) erbringt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB uneingeschränkt fort.
Soweit diese Regelungen von den übrigen Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen sie für das Pay-per-Lead-Modell vorrangig vor.
(2) Leistungsgegenstand
Rheinland Marketing generiert im Namen des Partnerbetriebes digitale Kontaktanfragen („Leads“) zu den Produkten oder Dienstleistungen des Partnerbetriebes.
Die Leadgenerierung erfolgt unter Nutzung von Markenbestandteilen, Namen, Logos, Inhalten oder sonstigen Materialien des Partnerbetriebes entsprechend den allgemeinen Regelungen dieser AGB.
Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die Übermittlung eines Leads.
Ein Anspruch auf Erreichbarkeit, Terminvereinbarung, Vertragsabschluss oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.
(3) Definition eines gültigen Leads
Ein Lead gilt als gültig, wenn:
a) ein Name angegeben wurde,
b) mindestens eine formal korrekte Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) übermittelt wurde,
c) die Postleitzahl im vereinbarten Einzugsgebiet liegt,
d) der Lead freiwillig durch den Endkunden abgegeben wurde,
e) der Lead inhaltlich zu den Produkten oder Dienstleistungen des Partnerbetriebes passt.
Nicht Bestandteil der Gültigkeit eines Leads sind insbesondere:
- Erreichbarkeit,
- Budget,
- Abschlusswahrscheinlichkeit,
- Zeitpunkt der Kaufentscheidung,
- spätere Meinungsänderung des Endkunden.
(4) Zustellung und Abrechnung
Ein Lead gilt als zugestellt, sobald er im CRM-System des Partnerbetriebes sichtbar ist oder eine automatisierte Benachrichtigung erfolgt ist.
Maßgeblich ist der systemseitig dokumentierte Zeitstempel.
Zugestellte Leads werden zum jeweils vereinbarten Leadpreis abgerechnet.
(5) Reklamationsgründe
Reklamationen sind ausschließlich zulässig, wenn:
a) die Postleitzahl eindeutig außerhalb des vereinbarten Gebietes liegt,
b) sowohl die übermittelte Telefonnummer als auch die übermittelte E-Mail-Adresse objektiv nicht existent oder strukturell fehlerhaft sind und dadurch keine Kontaktaufnahme möglich ist,
c) identische Kontaktdaten (gleiche Telefonnummer oder gleiche E-Mail-Adresse) innerhalb desselben Abrechnungsmonats bereits an denselben Partnerbetrieb geliefert wurden,
d) der Lead offensichtlich nicht den Produkten oder Dienstleistungen des Partnerbetriebes zuzuordnen ist.
Definition „objektiv nicht existent oder strukturell fehlerhaft“
Eine Telefonnummer gilt als objektiv nicht existent oder strukturell fehlerhaft, wenn:
- sie nachweislich nicht vergeben ist („Nummer nicht vergeben“),
- sie nicht der üblichen Nummernstruktur des jeweiligen Landes entspricht,
- sie offensichtlich manipulierte oder unvollständige Zeichenfolgen enthält.
Eine E-Mail-Adresse gilt als objektiv nicht existent oder strukturell fehlerhaft, wenn:
- sie syntaktisch fehlerhaft ist (z. B. fehlendes „@“ oder fehlende Domain),
- sie nachweislich dauerhaft nicht existiert („Mailbox does not exist“).
Nicht als Mangel gelten insbesondere:
- fehlende Antwort,
- keine Annahme von Anrufen,
- Spam-Filter,
- volle Mailbox,
- verzögerte Reaktion.
(6) Nichterreichbarkeit
Die Nichterreichbarkeit eines Leads stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Dem Partnerbetrieb ist bekannt, dass:
- Leads Anrufe unbekannter Rufnummern nicht immer unmittelbar annehmen,
- Leads zu einem späteren Zeitpunkt erreichbar sein können,
- Leads alternative Kommunikationswege (z. B. E-Mail) nutzen können,
- die Blockierung unbekannter Rufnummern oder der Einsatz von Spam-Filtern keinen Mangel der Leistung darstellen.
(7) Reklamationsfrist und Nachweispflicht
Reklamationen müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Zustellung schriftlich unter Angabe der Lead-Daten eingereicht werden.
Der Partnerbetrieb hat den behaupteten Mangel objektiv nachzuweisen (z. B. durch Systemauszug oder technischen Verbindungsnachweis).
Subjektive Einschätzungen oder vertriebliche Bewertungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(8) Ausgleich anerkannter Reklamationen
Im Falle einer anerkannten Reklamation erfolgt der Ausgleich nach Wahl von Rheinland Marketing durch:
- Lieferung eines Ersatz-Leads,
- Verrechnung mit der nächsten Abrechnung, oder
- Auszahlung des entsprechenden Betrages.
Die Art des Ausgleichs liegt im alleinigen Ermessen von Rheinland Marketing.
(9) Nutzung reklamierter Leads
Wird eine Reklamation anerkannt, darf der betreffende Lead vom Partnerbetrieb nicht wirtschaftlich genutzt werden.
Erfolgt dennoch eine Nutzung zu geschäftlichen Zwecken, behält sich Rheinland Marketing eine entsprechende Nachberechnung vor.
(10) Wirtschaftlichkeitsklausel
Rheinland Marketing ist berechtigt, die Leadgenerierung anzupassen, neu zu kalkulieren oder vorübergehend auszusetzen, wenn sich Werbekosten, Marktbedingungen oder sonstige wirtschaftliche Faktoren erheblich verändern.
Eine bestimmte Mindestanzahl an Leads wird nicht garantiert.